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BGH, 16.01.1975 - X ZB 9/73 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer unbegründeten Rechtsbeschwerde - Erlöschen eines Zeitgebrauchsmusters durch Zeitablauf - Anfängliche Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters wegen Fehlens der Erfindungshöhe - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nach dem Patentgesetz (PatG) - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 16.01.1975 - X ZB 9/73
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auch dann im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG "nicht mit Gründen versehen", wenn die der Entscheidung beigegebenen Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken, oder wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich oder verworren sind und deshalb nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (BGHZ 39, 333, 337 ff - Warmpressen; BGH GRUR 1970, 258, 259 - Faltbehälter m.w.N.).Eine derart von Mängeln freie Begründung muß nicht nur für die Entscheidung insgesamt, sondern für jeden Anspruch oder für jedes einzelne selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel gegeben werden (vgl. insbes. BGHZ 39, 333, 337).
- BGH, 26.06.1969 - X ZB 10/68
Auszug aus BGH, 16.01.1975 - X ZB 9/73
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auch dann im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG "nicht mit Gründen versehen", wenn die der Entscheidung beigegebenen Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken, oder wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich oder verworren sind und deshalb nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (BGHZ 39, 333, 337 ff - Warmpressen; BGH GRUR 1970, 258, 259 - Faltbehälter m.w.N.). - BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71
Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige …
Auszug aus BGH, 16.01.1975 - X ZB 9/73
Es sind deshalb die von einem Verfahrensbeteiligten gestellten mehreren Anträge, nämlich der Hauptantrag und im Eventualverhältnis dazu stehende weitere Anträge, sämtlich in den Gründen zu bescheiden (BGH Mitteilungen 1967, 16, 17 - Waschmaschinenantrieb; BGH GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel).